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Es gilt nicht allgemein, dass die Anmietung eines Mietwagens unterhalb einer gewissen Kilometerleistung unwirtschaftlich ist und ein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten deshalb nicht besteht. Ob eine Maßnahme des Geschädigten zur Schadensbeseitigung unwirtschaftlich ist, kann nur mit Blick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden. Die Notwendigkeit der ständigen Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs kann die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs rechtfertigen, ohne dass es auf die gefahrene Kilometerleistung ankommt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |