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Eine Mietwagen-Vollkasko-Versicherung, die Versicherungsschutz für auf 'Tages- oder Wochenbasis' angemietete Personenkraftwagen vorsieht, deckt keine Langzeitmieten ab. Dies gilt auch dann, wenn faktisch ein Langzeitmietvertrag durch mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Kurzzeitmietverträge (z.B. je 28 Tage) über denselben Zeitraum zustande kommt, da die Versicherung erkennbar nicht der dauerhaften Versicherung von Fahrzeugen dient. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |