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Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt vom 11.03.2021 dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Betrugs und fahrlässigem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten 2 Wochen verurteilt wird. Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung einer unbeschränkten Berufung wurde als unzulässig verworfen, sodass es bei der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung des Angeklagten verbleibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |