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Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Augsburg abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes sowie materieller Schäden verurteilt. Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger sämtliche künftigen materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden zu 80% zu ersetzen haben, die aus einem Verkehrsunfall zwischen einem linksabbiegenden landwirtschaftlichen Gespann und einem überholenden Motorrad entstanden sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |