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Bei der fiktiven Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens können sonstige Schäden, die aus der fehlenden konkreten Ersatzbeschaffung resultieren, wie der Verlust einer kostenfreien Ladefunktion, nicht daneben beansprucht werden. Eine Kombination der Vorteile aus fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist nicht vorgesehen. Dem Geschädigten ist es zudem zumutbar, ein typengleiches Gebrauchtfahrzeug mit der verlorenen Funktion zu erwerben, wenn dieses über Fachhändler mit Sachmängelhaftung und Garantien erhältlich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |