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Die erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall können gemäß § 287 ZPO anhand entsprechender Listen geschätzt werden. Ist der Fraunhofer Mietpreisspiegel für die betreffende Fahrzeugkategorie nicht anwendbar, kann auf die SchwackeListe zurückgegriffen werden. Ein pauschaler Aufschlag von 20% auf den Normaltarif der SchwackeListe zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Unfallgeschäfts ist gemäß § 287 ZPO nicht zu beanstanden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |