|
Das Amtsgericht Schmallenberg verurteilte den Angeklagten wegen versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung und verhängte ein Fahrverbot von vier Monaten. Der festgestellte Sachverhalt ergab sich aus der Einlassung des Angeklagten und den glaubhaften Aussagen der vernommenen Zeugen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |