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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn aufgrund von Straftaten, die ein hohes Aggressionspotential und Gewaltbereitschaft zeigen, Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und ein angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird. Die Nichtvorlage des Gutachtens begründet die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |