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Die Entscheidung befasst sich mit der Anwaltshaftung wegen einer versäumten Berufungsfrist und fehlerhafter Schadensberechnung (Geltendmachung von Zinsen ab Kaufdatum und fehlender Abzug von Nutzungsersatz) in einem Diesel-Skandal-Verfahren. Das OLG München hat das erstinstanzliche Urteil im Regressprozess abgeändert und den vom beklagten Rechtsanwalt zu zahlenden Betrag reduziert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |