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Der Angeklagte wird unter Einbeziehung einer durch Urteil des Amtsgericht Essen vom 01.07.2020 verhängten Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall davon in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von der Strafe gilt ein Monat als Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer als vollstreckt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |