Das Verkehrslexikon
Parteikosten - Entschädigung für die Folgen von Zeitverlusten
Gliederung:
| - |
Einleitung
|
| - |
Allgemeines
|
Einleitung:
Unfallgeschädigten Parteien können außerhalb des eigentlichen Schadensumfangs weitere Nachteile dadurch entstehen,, dass sie wegen ihrer Ansprüche erheblichen Zeitaufwand betreiben müssen. Dies beginnt mit der Fertigung eigener Schreiben zur Anspruchsverfolgung oder Anspruchsabwehr, setzt sich fort im Verkehr mit Rechtsanwälten, eigenen und gegnerischen Versicherungen und mündet oft in der Wahrnehmung gerichtlicher Termine, in denen sie als Partei anwesend sein wollen oder sogar auf Anordnung des Gerichts anwesend sein müssen.
Auch der Zwang, unter Umständen in Bußgeldverfahren, Strafsachen oder Zivilprozessen als Zeuge aussagen zu müssen, spielt hier eine Rolle, wobei die dafür zu leistende Entschädigung spezialgesetzlich im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt ist.
In allen diesen Fällen stellt sich die Frage, inwieweit beispielsweise Verdienstausfall oder sonstige Einkommensnachteile oder der Verlust von Freizeit oder Urlaub ausgeglichen werden muss.
BGH v. 27.09.2022:
Sachbeschädigung bzw. Eigentumsverletzung durch die Blockade einer Straßenbahnschiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug
Landgericht Wuppertal v. 21.01.2026:
Erwerbsausfallschaden nach Unfall: Berücksichtigung von traumatischen Unfallarthrosen und Ersatz von Sozialversicherungsbeiträgen
Amtsgericht Velbert v. 12.12.2023:
Nutzungsentschädigung bei verzögerter Ersatzteillieferung nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Dülmen v. 23.08.2023:
Zur Erstattungsfähigkeit von Nutzungsausfallschaden und Kosten einer Reparaturbestätigung bei fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur
Landgericht Regensburg v. 23.12.2025:
Zur Berechnung des Nutzungsausfallschadens und Anforderungen an die Ersatzbeschaffung nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Siegburg v. 24.11.2021:
Zur Dauer des Nutzungsausfalls bei Abhängigkeit von Versicherungsregulierung und Verzögerungen durch Feiertage/Pandemie
Landgericht Bonn v. 21.09.2021:
Zum Ersatz von Mietwagenkosten für ein Ersatztaxi nach Verkehrsunfall: Angemessenheit des Abzugs ersparter Lohnkosten
Amtsgericht Kerpen v. 30.10.2019:
Zur Nutzungsentschädigung und Mietwagenkosten bei finanzieller Notlage des Geschädigten nach Verkehrsunfall
Amtsgericht Essen v. 16.08.2022:
Nutzungsausfallentschädigung: Erforderlichkeit der konkreten Darlegung von Reparaturzeitraum und -umfang
Amtsgericht Rheine v. 26.02.2019:
Zum Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall, Nettoreparaturkosten und Nutzungsausfallentschädigung
Amtsgericht Bielefeld v. 28.09.2018:
Zum Nutzungsausfall bei wirtschaftlichem Totalschaden und der Erstattungsfähigkeit von Reparaturbestätigungskosten und Anwaltsgebühren
Amtsgericht Bottrop v. 19.05.2016:
Nutzungsausfallentschädigung: Kein Nutzungswille bei Untätigkeit über längeren Zeitraum
OLG Köln v. 17.11.2025:
Verkehrssicherungspflicht bei Karnevalsumzügen; Schätzung von Reinigungskosten nach Konfettiverschmutzung
OLG Köln v. 23.06.2014:
Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers über einen Reimport eines Gebrauchtfahrzeugs bei fehlendem Nachweis eines Minderwerts
OLG Hamm v. 06.09.2011:
Zu den Begründungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 74 Abs. 2 OWiG
Verwaltungsgericht Arnsberg v. 13.05.2011:
Zur Unzuverlässigkeit eines Beförderungsunternehmers im Schülerspezialverkehr und Anspruch auf Wegstreckenentschädigung bei fehlender Zumutbarkeit
BGH v. 08.05.2012:
Zur Übertragbarkeit der Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten aus Verkehrsunfallschäden auf andere Schadensfälle
Landgericht Arnsberg v. 07.02.2006:
Zur Erstattung von Flugticketkosten nach Verkehrsunfall bei fahrbereitem Fahrzeug und Mitverschulden bei der Flugverpassung
- nach oben -
Allgemeines:
Stichwörter zum Thema Verfahresnkosten - Prozesskosten
Zeitaufwand und Personaleinsatz des Geschädigten bei der Unfallschadenregulierung
Zeugengebühren - Entschädigung für den Zeitverlust von Zeugen
BGH v. 02.12.2008:
Verdienstausfall eines GmbH-Geschäftsführers während einer Terminswahrnehmung - Einer juristischen Person kann wegen der Teilnahme ihres Geschäftsführers an einem Gerichtstermin ein Anspruch auf Verdienstausfall zustehen.
BGH v. 26.01.2012:
Einer Partei, die zur notwendigen Wahrnehmung von Terminen (hier: Gerichts- und Ortstermine) bezahlten Urlaub genommen hat, steht kein Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 22 JVEG, sondern nur ein Anspruch auf Zeitversäumnisentschädigung gemäß § 20 JVEG zu.
LG Potsdam v. 29.11.2013:
Ist eine Partei nicht anwaltlich vertreten, sind die ihr tatsächlich entstandenen Kosten festzusetzen. Handelt es sich um ein Versicherungsunternehmen, sind auch Reise- und Übernachtungskosten ihres mit der Prozessführung betrauten Mitarbeiters festzusetzen.