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Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte mehrere Angeklagte wegen Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Urkundenfälschung, schwerer mittelbarer Falschbeurkundung und Betrugs zu Gesamtfreiheitsstrafen. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |