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Die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn nicht ausgeräumte Eignungsbedenken vorliegen. Solche Eignungsbedenken können aus der Nichtvorlage eines rechtmäßig angeordneten medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) geschlossen werden. Eine MPU-Anordnung ist rechtmäßig, wenn sie auf wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sechsmonatsfrist für ausländische Fahrerlaubnisse, basiert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |