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Bei der Bemessung der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten für einen Werkstattersatzwagen kann nicht abschließend auf Listen wie die Schwacke-Liste oder den Fraunhofer-Mietspiegel abgestellt werden, da deren Daten sich auf Selbstfahrervermietfahrzeuge beziehen und die Kosten für Werkstattersatzwagen in der Regel deutlich geringer sind. Der Geschädigte hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war, wenn das Vermiet-Unternehmen identisch mit der Reparaturwerkstatt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |