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Das starke Bremsen für eine Gruppe von Kanada-Gänsen, die die Fahrbahn queren, ist angemessen und verkehrsbedingt, da diese Tiere aufgrund ihrer Größe eine Gefährdung der eigenen Gesundheit darstellen können und ein Ausweichen situativ nicht möglich war. Bei einem hierdurch verursachten Auffahrunfall trifft den Auffahrenden die Alleinhaftung, da ihm entweder ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand oder ein Spurwechsel ohne freie Sicht (§ 7 Abs. 5 StVO) zur Last fällt und den Vorausfahrenden kein Verschuldensvorwurf trifft. Die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeugs tritt in diesem Fall zurück. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |