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Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln, wobei das gesamte Verhalten des Herstellers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen ist. Ein sittenwidriges Verhalten des Herstellers kann jedenfalls nach Bekanntwerden einer Pressemitteilung des KBA im Januar 2018, die auf unzulässige Schalteinrichtungen bei 3.0 l Diesel Euro 6 Fahrzeugen hinweist, nicht mehr zum Vorwurf gemacht werden, wenn der Gebrauchtwagenkauf erst im Juni 2018 erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |