|
Im Rahmen standardisierter Messverfahren sind zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens und zur Ermöglichung der Exkulpation des Betroffenen Schulungsnachweise des Messbeamten sowie Kopien der digitalen Falldateien im gerätespezifischen Format nebst dazugehörigem öffentlichen Schlüssel (Token) für die gesamte Messreihe des Tattages zur Akte zu bringen und dem Verteidiger zur Verfügung zu stellen. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen dem nicht entgegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |