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Die Diagnose Alkoholabhängigkeit (ICD F10.2) schließt die Fahreignung aus. Als Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahreignung wird eine erfolgreiche Entwöhnungstherapie mit stabiler Abstinenz gefordert. Auch bei längerer Abstinenz kann die Fahreignung verneint werden, wenn die der Abhängigkeitsentwicklung zugrunde liegenden Bedingungen ohne therapeutische Hilfestellung nicht hinreichend erkannt, bearbeitet und stabil überwunden werden konnten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |