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Eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315 c Abs. 1 Nr. 2a StGB liegt vor, wenn eine Person aus dem ruhenden Verkehr plötzlich in die Fahrbahn eines anderen Verkehrsteilnehmers fährt, um diesen zum Anhalten zu zwingen, wodurch dieser eine Vollbremsung einleiten muss, um eine Kollision zu vermeiden. Dies ist als grob verkehrswidrig und rücksichtslos anzusehen, insbesondere wenn die Handlung aus eigensüchtigen Gründen erfolgt. Eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben sowie Sachen von bedeutendem Wert ist gegeben, wenn eine Kollision nur durch Zufall oder das schnelle Reagieren des anderen Verkehrsteilnehmers vermieden wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |