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Das Landgericht Ansbach hat einen Angeklagten des versuchten Mordes mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen, wobei vor Ablauf von 1 Jahr 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |