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Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 9 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten darf vor Ablauf von 3 Jahren keine Fahrerlaubnis erteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |