BGH v. 22.07.2009:
Das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen, weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist, wenn es mit Tankbetrug zusammenfällt.
BGH v. 09.03.2016:
Das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch den kurzen Tankaufenthalt an einer Tankstelle und den dabei begangenen Betrugsversuch nicht unterbrochen, vielmehr liegt insofern Tateinheit vor.
BGH v. 08.07.2020:
Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG umfasst die Fahrten mit einem falschen Kennzeichen und dabei begangene Tankbetrugsfälle; es liegt Tateinheit vor. die niciht durch kurze Tankaufenthalte unterbrochen wird.