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Die Angeklagten fassten den gemeinsamen Entschluss, nach Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung den Unfalltod des Angeklagten D. im T. gegenüber der Versicherung vorzutäuschen, um die Auszahlung der Versicherungssumme zu erreichen. Hierzu wurden der Versicherung gefälschte Sterbe- und Unfalldokumente übermittelt. Die Angeklagten wurden des Betruges schuldig gesprochen, der Angeklagte D. zusätzlich der uneidlichen Falschaussage. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |