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Der Angeklagte BT ist des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in 5 Fällen, davon in 4 Fällen in Tateinheit mit Betrug und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Betrug schuldig. Der Angeklagte NT ist des Betruges in 4 Fällen und des versuchten Betruges schuldig jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |