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Die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG kann versagt werden, wenn eine Verurteilung wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) vorliegt, da dies ein Regelbeispiel nach § 7 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG darstellt und keine außergewöhnlichen Umstände für die Zuverlässigkeit des Klägers sprechen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |