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Das OLG Köln hat die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Die Entscheidung befasste sich mit der Auffassung der Beklagten, dass ein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs aufgrund ihrer Verhaltensänderung, insbesondere durch Bekanntmachungen und Kooperation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt, nicht mehr angenommen werden könne. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |