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Die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach StVG bei einem Verkehrsunfall zwischen Pkw und Fußgängerin ist nicht wegen eines unabwendbaren Ereignisses ausgeschlossen, da das Gesetz eine Haftungsbefreiung wegen der Unabwendbarkeit eines Unfalls mit einem Fußgänger seit August 2002 nicht mehr vorsieht. Ein Verursachungsbeitrag der Fußgängerin ist zudem nicht anspruchsmindernd anzurechnen, wenn diese aufgrund einer stark fortgeschrittenen Demenz deliktsunfähig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |