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Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung beruht auf den rechtskräftigen Feststellungen, dass der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und durch die Nutzung seines Mobiltelefons abgelenkt war. Dadurch bemerkte er die vor ihm fahrenden Radfahrer zu spät, was zu einer Kollision mit tödlichen und schweren Verletzungen führte. Der Unfall wäre bei ungeteilter Aufmerksamkeit vermeidbar gewesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |