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Das Verhalten eines Fahrzeugherstellers ist im Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs nicht mehr als sittenwidrig zu qualifizieren, wenn dieser zuvor öffentlich über Auffälligkeiten bei Dieselmotoren informiert und das KBA einen verpflichtenden Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen veröffentlicht hat. Dies ist geeignet, das Vertrauen potenzieller Käufer zu zerstören und ihre Arglosigkeit zu beseitigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |