|
Das Landgericht Bielefeld verurteilte die Angeklagten C. A. und D. B. wegen Verabredung einer räuberischen Erpressung gemäß §§ 249 Abs. 1, 255, 30 Abs. 2, 25 Abs. 1 StGB. Der Angeklagte C. A. erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, während die Freiheitsstrafe von einem Jahr für den Angeklagten D. B. zur Bewährung ausgesetzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |