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OWiG § 71 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Nr. 1 StPO § 267 Abs. 1 Sind nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserscanner PoliScan die bei der Verwendung des Auswerterahmens zu beachtenden Auswertekriterien erfüllt, bedarf es für die Zuordnung des Fahrzeugs in den Urteilsgründen jedenfalls dann keiner Ausführungen zu der Position der Hilfslinie, wenn allein das Fahrzeug des Betroffenen auf dem Messfoto abgebildet ist. OLG Düsseldorf, 2. Senat für Bußgeldsachen Beschluss vom 30. August 2021, IV-2 RBs 145/21 (Leitsätze des Gerichts) |