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Das Landgericht Aachen verurteilt den Angeklagten BD. wegen bewaffneten Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz zweier halbautomatischer Kurzwaffen, wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen und mit Fahren ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 5 Jahren keine Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |