|
Eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO ist materiell rechtswidrig, wenn sie gegenüber einer Person ergeht, die nicht Fahrzeughalter ist. Die Fahrtenbuchauflage kann nur gegenüber einem Fahrzeughalter ergehen, weil dieser die Verfügungsbefugnis und die Kontrolle über sein Fahrzeug besitzt. Für den insoweit maßgeblichen Halterbegriff gelten die zu § 7 StVG entwickelten Grundsätze. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |