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Ein Linksabbieger, der einem entgegenkommenden, geradeausfahrenden Fahrzeug die Vorfahrt nimmt, haftet bei der Kollision vollumfänglich für den entstandenen Schaden. Die Nichtbeachtung der Wartepflicht stellt einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß dar, der die Betriebsgefahr des unfallbeteiligten Fahrzeugs zurücktreten lässt. Die Kausalität von Schäden und die Schadensbemessung bei einem individuell lackierten Fahrzeug (RAT-Look) sind durch Sachverständigengutachten zu klären. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |