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Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten I. wegen versuchten schweren Raubes unter Einbeziehung eines Strafbefehls wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Einheitsjugendstrafe. Die Angeklagten B. und G. wurden wegen versuchten schweren Raubes bzw. Anstiftung zum schweren Raub verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |