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Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem § 69 Abs. 2 StGB findet auf die Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem keine analoge Anwendung. Die Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem kann nicht gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 FeV auf einzelne Fahrerlaubnisklassen beschränkt werden. (Leitsätze des Gerichts) |