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Der Betroffene hat im Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Anspruch auf Gewährung erweiterter Akteneinsicht in digitaler Form, insbesondere auf die Falldateien der gesamten Messreihe einer Geschwindigkeitsmessung sowie auf den zum Öffnen dieser Dateien erforderlichen sogenannten "öffentlichen Schlüssel". Dies folgt aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des fairen Verfahrens und der prozessualen Waffengleichheit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |