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Leitsätze: 1. Zur Schätzung des Haushaltsführungsschadens bei wechselnden Verhältnissen. 2. Der Stundensatz einer Haushaltshilfe kann regelmäßig auf der Basis der mittleren Bruttogehälter des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) geschätzt werden. Er kann aktuell 12,00 Euro netto betragen. § 11 S. 1 StVG, 843 Abs. 1 BGB, 287 ZPO (Leitsätze des Gerichts) |