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Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, stellt eine konkludente Täuschung dar. Die Entscheidung, den Motor EA 897 mit der erschlichenen Typgenehmigung in den Verkehr zu bringen, ist eine sittenwidrige Handlung, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |