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Das Landgericht Traunstein verurteilte den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung, Betrugs sowie unerlaubten Führens einer Schusswaffe, unerlaubten Besitzes von Munition und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wobei vor dem Vollzug der Unterbringung 15 Monate der Freiheitsstrafe zu vollstrecken sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |