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Ein Landwirt kann sich (unter den gegebenen Umständen) nicht auf einen rechtfertigenden Notstand berufen, wenn er ohne Fahrerlaubnis mit einem Traktor über eine Strecke von etwa einem Kilometer zu einer ausgebüxten Kuhherde fährt. Das OLG Hamm hat die Revision gegen das Urteil durch Beschluss vom 22.07.2021 (III-5 RVs 62/21) verworfen (Leitsätze des Gerichts) |