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Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist diesem zum Ersatz verpflichtet. Das Inverkehrbringen eines Motors mit einer unzulässigen Umschaltsoftware, die einen nicht genehmigungsfähigen Schadstoffausstoß bewirken soll, verstößt gegen die guten Sitten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |