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Die Entscheidung betrifft Schadensersatzansprüche wegen des Verlusts von Transportgut. Das OLG Nürnberg hat die Berufung der Beklagten gegen die erstinstanzliche Verurteilung teilweise verworfen und teilweise abgeändert. Das Landgericht war nach Beweisaufnahme von der vollständigen und unbeschädigten Übergabe der Frachtsendung überzeugt, was von der Berufung nicht angefochten wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |