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Die Rechtsfragen zur Mangelbeseitigung durch ein Software-Update bei Dieselmotoren mit unzulässiger Abschalteinrichtung, insbesondere hinsichtlich der Gefahr einer Betriebsuntersagung, der Zulässigkeit eines „Thermofensters“, möglicher Folgemängel des Updates und eines verbleibenden merkantilen Minderwerts, sind durch die nach Erlass des Berufungsurteils ergangene Senatsrechtsprechung geklärt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |