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Fehlt eine Preisvereinbarung für einen bei einem Autohaus angemieteten Werkstattersatzwagen, sind die erforderlichen Mietwagenkosten zu schätzen. Dabei kann weder die Schwacke- noch die Fraunhofer-Liste direkt zugrunde gelegt werden, da diese auf Mietwagenpreisen basieren, die höher sind als die Kosten für Werkstattersatzfahrzeuge. Im Einzelfall kann eine Schätzung auf Grundlage der Schwacke-Liste mit einem pauschalen 50 %igen Abschlag erfolgen, wobei Nebenkosten wie Winterreifen oder Vollkaskoschutz nicht berücksichtigungsfähig sind und bei längerer Anmietdauer eine Eigenersparnis von 10 % anzurechnen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |