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Das Landgericht Essen hat eine Klage auf Schadensersatz im Abgasskandal gegen einen Automobilhersteller abgewiesen. Es wurde festgestellt, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verbaut seien und die "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung" keine derartige Einrichtung darstelle. Zudem sei der Hersteller im Hinblick auf den Einbau des "Thermofensters" einer zumindest vertretbaren Rechtsauffassung gefolgt, sodass kein Vorsatz vorliege. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |