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Der Angeklagte ist schuldig des Wohnungseinbruchdiebstahls und des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls in drei Fällen. Er wird deswegen unter Einbeziehung früherer Einzelfreiheitsstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |