|
Der Angeklagte wurde wegen Betrugs und tatmehrheitlich wegen Hehlerei rechtskräftig schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde die Einziehung des Werts von Taterträgen in Höhe von 534.915 € angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |