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Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Unfall auch von dem Idealfahrer, bei äußerster Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können. Hinsichtlich eines Wendemanövers hätte der Idealfahrer einen engeren Radius gewählt, um nicht den Anschein zu erwecken, am rechten Fahrbahnrand halten zu wollen. Auch der Idealfahrer des nachfolgenden, geradeausfahrenden Fahrzeugs hätte sich langsamer und vorsichtiger annähern und seinen Überholvorgang zurückstellen können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |