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Ein Fahrerlaubnisentzug wegen Fahrungeeignetheit bei gelegentlichem Cannabiskonsum ist voraussichtlich rechtswidrig, wenn das zugrunde liegende medizinisch-psychologische Gutachten nicht schlüssig darlegt, warum eine fortgeschrittene Drogenproblematik vorliegt oder ein vollständiger Konsumverzicht erforderlich ist. Dies gilt insbesondere, wenn die Fahreignung bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist (Nr. 9.2.2 Anlage 4 FeV) und das Gutachten die Gründe für eine abweichende Einschätzung nicht nachvollziehbar darlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |